Verlassen des Ihram (Rasieren / Kürzen)
Nach dem Sa'y wird das Haar rasiert oder gekürzt; damit endet der Ihram-Zustand. In der hanafitischen Rechtsschule ist dies ein Wadschib der Umrah (bei Schafiiten und Hanbaliten eine Säule).
- Für Männer ist das Rasieren (Halq) vorzüglicher; das Kürzen (Taqsir) ist ebenfalls gültig.
- Mindestmaß: In der hanafitischen Schule wird mindestens ein Viertel des Kopfes um etwa ein Fingerglied gekürzt (der ganze Kopf ist Sunna). Bei den Schafiiten genügen drei Haare; bei Malikiten und Hanbaliten wird das Haar des ganzen Kopfes gekürzt.
- Frauen rasieren nicht; sie schneiden etwa ein Fingerglied von den Haarspitzen ab (in der hanafitischen Schule von mindestens einem Viertel).
- Nach Abu Hanifa soll dies innerhalb der Grenzen des Haram geschehen.
- Danach enden die Ihram-Verbote und die Umrah ist vollendet.
Einzelheiten können zwischen den Rechtsschulen abweichen; fragen Sie zu Ihrer Situation Ihren Gruppenleiter oder einen qualifizierten Gelehrten.